In diesem Jahr startet wieder unsere beliebte Veranstaltung Offene Gartenpforte bei der Besitzer*innen die Pforten zu ihren naturnahen Gärten öffnen.
Weitere Informationen hierzu findet Ihr in unserem neuen Jahresprogramm 2026!
!!! Adressen, Öffnungstage und Uhrzeiten der in diesem Jahr teilnehmenden Gärten findet ihr in dem separaten Flyer zur Offenen Gartenpforte 2026 in der nachstehenden pdf-Datei!
Ihr möchtet gerne bei der Gartengruppe mitmachen und vielleicht dabei helfen diese Veranstaltung im nächsten Jahr mit zu organisieren?
Die Gartengruppe trifft sich im Sommerhalbjahr in verschiedenen Gärten jeden 1. Donnerstag im Monat.
Wir freuen uns über Deine Nachricht unter: [email protected]
!!! Vogelkundliche Abendwanderung im Büsenbachtal !!!
Freut euch auf unsere nächste Veranstaltung aus unserem Jahresprogramm 2026 die am
Samstag, den 06. Juni 2026 am Abend ab 21:45 Uhr im Naturschutzgebiet Büsenbachtal
stattfinden wird.
Treffpunkt ist der Parkplatz mit der Infotafel, Handeloher Str. 20, 21256 Handeloh.
Unser Vogelexperte, Stephan Gröhn, nimmt uns heute zu später Stunde mit auf eine Wanderung um zu zeigen welche Vögel es um diese Zeit in diesem interessanten Heidegebiet zu entdecken gibt.
Neben Eulen könnte dies auch die seltene Nachtschwalbe, auch Ziegenmelker genannt, sein.
Bitte bringt festes Schuhwerk, Taschenlampe und, falls vorhanden, euer Fernglas mit!
Die Mitnahme von Hunden ist auf dieser Exkursion leider nicht möglich. Außerdem muss die Veranstaltung bei Regen leider ausfallen da die Tiere nur bei hinreichend gutem Wetter aktiv sein werden.
Weitere Informationen zu dieser und allen weiteren Veranstaltungen finden Ihr in unserer pdf-Datei weiter unten!
Telefon: 04188 8881062
Donnerstag von 10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Der NABU Buchholz e.V. ist ab sofort ein Teil der Regionalgeschäftsstelle Elbe-Weser, genauso wie auch der NABU-Hanstedt-Salzhausen. Der Link zur Homepage ist rechts zu finden.
„Wer grüne Energie plant, muss auch die Natur respektieren“
Naturschutzverbände kritisieren Defizite bei der Windkraftplanung des Landkreises
Klimaschutz ja – aber nicht auf Kosten der Natur! Durch den geplanten massiven Ausbau der Windkraft drohen auch im Landkreis Harburg irreversible Schäden an Landschaft und biologischer Vielfalt. Um diese zu vermeiden oder wenigstens angemessen auszugleichen, können und müssen Politik und Behörden deutlich mehr tun als bisher.
Das fordern sieben Naturschutzverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des Teilprogramms Windenergie des Landkreises Harburg. Unterzeichner der Stellungnahme sind die Vorsitzenden des BUND Regionalverbands Elbe-Heide, der NABU-Gruppen Winsen, Buchholz und Hanstedt-Salzhausen, des Arbeitskreises Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt, der NaturFreunde Nordheide und des Naturschutzverbands Lüneburger Heide e.V.
Die Verbände kritisieren, dass die Planungen vor allem in zwei zentralen Punkten Defizite aufwiesen: bei der Datenbasis für die Ausweisung der Windkraft-Potenzialflächen und bei den Ausgleichsmaßnahmen für mögliche Schäden an Natur und Landschaft.
Laut Stellungnahme betreffen die Datenlücken zahlreiche Flächen, die in früheren Biotop-Kartierungen als naturschutzfachlich wertvoll eingestuft wurden, jedoch nicht explizit als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind: Diese Einstufungen seien bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt worden. Gleiches gelte für jene Tierarten, die besonders durch Kollisionen mit Windrädern gefährdet sind, vor allem Greifvögel wie Rotmilan und Seeadler, aber auch mehrere
Fledermausarten. Wie der Umweltbericht selbst einräumt, liegen zum Vorkommen von Vögeln nur wenige, zu Fledermäusen überhaupt keine Daten vor. Die Vertreter der Naturschutzverbände fragen daher: „Wie verlässlich kann eine Flächenplanung angesichts derart unzureichender Daten überhaupt sein? Und wie will der Landkreis die bestehenden Datenlücken ausgleichen?“
Nach Ansicht der Naturschützer bleiben die Planungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie auch beim Thema Kompensation Antworten schuldig. Zwar werde die Pflicht zum Ausgleich von Schäden an Natur und Landschaft mehrfach erwähnt, bei der Festlegung konkreter Maßnahmen bleibe das Dokument jedoch vage und lasse zahlreiche Schlupflöcher offen. Daher die Forderung: „Der Landkreis muss genaue, verbindliche Vorgaben machen, wie Schäden und Verluste an Landschaft, Lebensräumen und Arten durch den Bau von Windenergieanlagen vermieden und, wo das nicht möglich ist, ausgeglichen werden sollen. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen ortsnah erfolgen.“
Eine angemessene Kompensation der durch Windkraftausbau bedingten Eingriffe sei umso dringlicher, als Natur und Landschaft im Landkreis schon jetzt starken Belastungen durch Verkehr, fortschreitende Versiegelung und intensive Landwirtschaft ausgesetzt seien.
In ihrer 16seitigen Stellungnahme bemängeln die Naturschutzverbände nicht nur grundsätzliche Defizite der Planungen, sondern listen auch zahlreiche sachliche Fehler und Widersprüche in Details auf. „Vor allem der Umweltbericht muss an vielen Stellen nachgebessert werden“, sagt Dr. Alexander Gröngröft. „Der Landkreis muss klarmachen, dass ihm der Erhalt unserer heimischen Landschaft und Artenvielfalt genauso wichtig ist wie unser Beitrag zum Klimaschutz.“
Die vollständige Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Regionalen Raumordnungsplan des Landkreises ist auf den Homepages der beteiligten Verbände abzurufen; dort finden sich auch detaillierte Stellungnahmen zur Flächenplanung in den einzelnen Samtgemeinden.
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Siehe unter: NABU-Biotope Archiv